14.9.11: Offener Brief an die Denkmalinitiative in Königstein

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wie wir der heutigen Presse entnehmen konnten, setzen Sie sich in diesem Jahr erneut mit viel Nachdruck für die sog. "Entgrünung" der Burg ein.

Es ist auf der einen Seite zu begrüßen, wenn sich Bürger im Ruhestand sinnvoll für die Gemeinschaft einsetzen.

Leider ist nun aber ein Punkt erreicht, an dem wir nicht mehr Ihre Aktionen hinnehmen können.

Sie streben an, die Burgmauern vollständig von standort typischer  und natürlicher Vegetation zu befreien, sowie Blickachsen durch Fällung sehr alter Laubbäume im gesetzlich geschützten Biotop Hangschutt-Wald und Bannwald des Burgbergs zu erreichen.

Dies ist nicht erlaubt. Hier gilt das neue Bundesnaturschutzgesetz. Hier sind Forstämter und sachkundige Experten einzuschalten.

Frau Klempert irrt, wenn sie behauptet, Denkmalschutz wäre höher rangig als Naturschutz. Da Sie die Quartiere von nach EU-Recht geschützten Fledermäusen gefährden und in der Vergangenheit unwissentlich zerstört haben, greift hier das Artenschutzrecht, das höherrangig als der Denkmalschutz ist. Das gleiche gilt auch für die dort nistenden und nach Vogelschutzrichtlinie geschützten Vogelarten.

Es ist sehr misslich, dass Sie viele Jahrzehnte zugeschaut haben, wie dicke Bäume das Mauerwerk der Burg Königstein eroberten und erst heute einen aus unserer Sicht für den Artenschutz problematischen Aktionismus entfalten. Nach Aussagen des Denkmalschutzes gefährden Sie sogar die Stabilität der Burgmauern, wenn Sie unsachgemäß tiefwurzelnde Pflanzen aus dem Mauerwerk entfernen.

Das Naturschutzrecht hat sich weiter entwickelt: Das, was früher gang und gäbe war, das sog "Aufräumen" der Natur, ist heute zu recht streng geregelt. Zu viele Fehler wurden in der Vergangenheit gemacht. Zu viele Arten sind dieser Aufräum-Wut zum Opfer gefallen, zu viele Biotope zerstört.

Auch Ihr Projekt das Woogtal zur baumfreien Zone zu erklären, lehnen wir ab. Wir weisen Sie hiermit öffentlich darauf hin, dass an den Uferbereichen aller Gewässer die Wasserrahmenrichtlinie der EU gilt. Demnach ist der natürliche Baumbestand, der Lebensgrundlage für viele Tierarten ist, zu schonen, ja, sogar zu fördern. Diese WRRL verbietet ausdrücklich das Fällen von gesunden standorttypischen Bäumen am Gewässerrand. Ihre geplanten Fällungen würden zu erhöhten Wassermengen im unteren Woogtal führen, die durch keine Vegetation mehr gebremst würden. Zusätzliche Überschwemmungen wären die Folge.

 

Da wir uns auf das neue Bundesnaturschutzgesetz stützen, kündigen wir hiermit vorsorglich die Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel gegen die Verwendung von Roundup an den Burgbergmauern, der Zerstörung von Bruträumen von Vögeln, der Zerstörung von Fledermausquartieren, der Ausrottung der sog. Buckelfetthenne, die in Hessen nur noch auf den Mauern der Königsteiner Burg vorkommt, sowie etwaigen Verstößen gegen die Wasserrahmenrichtlinie der EU an.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Claudia Weiand



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