BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


Stellungnahme zu B-Plänen S 12 und S 13 - Sportplatz Schneidhain alt und neu

  1. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass neue Siedlungsgebiete ausschließlich in bereits versiegelten städtischen Innenbereichen entwickelt werden sollen. Allerdings ist hier dringend auf die neuesten Daten zur demographischen Entwicklung hinzuweisen, die einen Rückgang der Bevölkerung auch für beliebte Hochtaunuskommunen vorhersagen. Zwar werden aufgrund der Verlärmung des Nahbereichs des Frankfurter Flughafens mehr „Lärmflüchtlinge“ ruhigere Wohnlagen suchen, dennoch werden die geplanten Wohnungen für die meisten dieser Familien unerschwinglich bleiben.
  2. Der B-Plan sieht eine extrem verdichtete Bebauung vor. Die Zufahrtsstraßen zu den Häuserzeilen sind sehr eng bemessen. Eine Abklärung der Feuerwehr-Auflagen müsste erfolgen.
  3. Die Ballung von Einkaufsmarkt und zusätzlichen Wohnhäusern in der Nähe von Grundschule und Kindergarten wird die umliegenden Straßen in Bezug auf das Verkehrsaufkommen, den Schall- und sonstigen Immissionen an den Rand der Belastbarkeit führen. Hier sollte mittels Flüsterasphalt, Schrittgeschwindigkeit in den Straßen Rossertstr., Am Erdbeerstein und An der Braubach die Attraktivität des Befahrens gesenkt werden. Ein Fußgängerzonen ähnlicher begrünter Übergang zwischen neuer Bebauung und der Grundschule wird dringend empfohlen, auch um die Gefährdung der Grundschul- und Kindergartenkinder trotz erhöhtem Verkehrsaufkommens auf ein Minimum zu reduzieren! Auch auf der B455 sind Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30kmh gegenüber dem Land Hessen durchzusetzen.
  4. Nördlich des B-Plan Geltungsbereiches am nördlichen Rand des Kindergartens Purzelbaum („Am Hohlberg“, Schneidhain-Waldrand) hat der BUND in den vergangenen Jahren stets und zuverlässig Feuersalamander aufgefunden. Diese scheinen streng an den Braubach und seine Ränder gebunden zu sein, der am Siedlungsrand vom Wald kommend in Rohre geleitet wird. Es ist dringend abzuklären, ob die Feuersalamander (nach BArtschV bes. gesch. Art) das Rohr unter dem Sportplatz als Wandergebiet nutzen, um südlich des geplanten Sportgeländes in die südlichen Biotope zu gelangen. Da Feuersalamander vorwiegend nachtaktiv sind, scheuen sie verrohrte Bäche möglw. nicht. Vor der Verlegung des Braubaches unter der Großbaustelle muss sicher gestellt werden, dass die Population nicht durch die Baumaßnahme erheblich dezimiert oder gar ausgerottet wird. Hier ist dringend ein Gutachten zu erstellen!
  5. Es ist zu prüfen, ob die Entrohrung der Braubach und die oberirdische Führung des Bachs die Lebensqualität in Schneidhain erhöht (vgl. Bächle in Freiburg iBr) und die WRRRL erfüllt. Es stellt sich die Frage, ob nach einer Entrohrung des Baches es nach WRRL zulässig ist, diesen wieder in ein Rohr zu legen, wie dies der B-Plan vorsieht.
  6. Die Festsetzung zu den Energiestandards ist sehr schwach. Es wird empfohlen Passivhausbauweise oder Niedrigenergiebauweise zumindest vorzuschlagen. Die Nutzung regenerativer Energien sollte bei jedem neuen Wohn- und Geschäftsgebäude selbstverständlich sein. Hier wird erneut die Chance vergeben eine Vorzeigesiedlung mit geringstem Energieverbrauch zu bauen. Die Festsetzung der Häuser im Passivhausstandard hätte den Vorteil, dass Schallschutzmaßnahmen integriert werden könnten. (s. Schallgutachten)
  7. Schallgutachten: Die Häuser IP1,2,3,4 und 5 sind massiv vom Lärm und teilweise vom zusätzlichen Verkehr auf der B455 beeinträchtigt. Hier sieht der Gutachter baulich zwingend notwendige Schallschutzmaßnahmen vor.
    Neubaugebiete mit Schallschutzmaßnahmen auszustatten, weil ein ebenfalls neu gebauter Markt die Schallbelastung zusätzlich erhöht, erscheint abstrus. Stattdessen sollte der Markt von den bestehenden Häusern weg gerückt werden und die Anzahl der Häuserzeilen um eine Zeile reduziert werden (also nur 3 Häuserzeilen vorsehen). Dadurch würde ein größerer Abstand von der ersten Häuserzeile zum Markt ermöglicht, zudem könnten die Zufahrtsbreiten (S. hier Pkt. 2) erhöht, die Grünflächen erweitert werden. Zudem sollte eine gut gestaffelte Begrünung  zwischen dem Markt und den Häuserzeilen den Lärm vom Markt, von der B455 und dem Speditionsbetrieb abschirmen helfen (s. Grafik des BUND unten).
    Die nach Inbetriebnahme der Nordwestlandebahn geänderten Flugrouten vom Frankfurter Flughafen fehlen in der Gesamt-Lärmanalyse.
  8. Die bestehenden Kinderspielplätze sollen vor die Heinrich Dorn Halle verlegt werden, somit wird ein bislang unversiegelter Bereich neu versiegelt. Die Bodenversiegelungs-Bilanz wird aus den Unterlagen nicht ersichtlich. Der Geltungsbereich des B-Plans müsste auf den Bereich vor der Heinrich-Dorn-Halle erweitert werden
  9. Die Abwassersituation ist heute schon unbefriedigend. Die Kanalkapazität reicht heute schon nicht aus. Hier dürfte eine Kanalerweiterung dringend geboten sein.

Stellungnahme zu B-Plan S13 „Sportplatz Schneidhain“  Königstein im Taunus

  1. Die Neuversiegelung von 17.631 m2 im Außenbereich mit einem Kunstrasenplatz und dazugehörigen Sportbahnen und Stellplätzen wird kritisch gesehen.
  2. Die Bebauung mit einem Vereinsheim zu dem es keine baulichen Festsetzungen gibt, wird als kritisch angesehen. Hier sollten eindeutige energetische und Maximalhöhenvorgaben gemacht werden. Das Sportlerheim sollte in Passivhaus- oä Standard erbaut werden.
  3. Die Höhe des Sportplatzes wird auf 299 m ü NN festgelegt. Dies beinhaltet eine Aufschüttung von 3 bis 6 m, hangseitig Richtung Bahn und Wanderweg (Am Zankwald) und eine Abstützung mit Gabionenwänden. Die dazu nötigen Erdbewegungen werden als kritisch angesehen. Die Mikroklimawirksamkeit der Aufschüttung ist gutachterlich zu prüfen.
  4. Das Niederschlagswasser soll laut B-Plan in die „Braubach“ geleitet werden. Aus Kunststoffrasenplätzen werden jedoch problematische Schadstoffe ausgewaschen (bspw. Cyclohexylamin, Anilin und Benzothiazol). Die Entwässerung und Klärung muss anders gelöst werden.
  5. Der „Graben“ von dem in Ziffer 2.1. des Umweltberichts die Rede ist, ist die wieder an der Oberfläche verlaufende Braubach, die in ihrem Verlauf stark gestört ist. Hier muss nach WRRL eine Lösung gefunden werden. Ebenso ist hier die Fauna (Feuersalamandervorkommen!) gutachterlich zu überprüfen.
  6. Die beschriebene ungepflegte Streuobstwiese hat mit ihrem Altholzbestand einen hohen ökologischen Wert, der im Umweltbericht nicht gewürdigt wird.
  7. Die Wildkatze kreuzt vom westlich gelegenen Wald Richtung Königstein-Johanniswald das überplante Gebiet. Die Umweltprüfung muss hierauf eingehen.
  8. Fälschlicherweise wurden die Wildkatze und der Feuersalamander von der weiteren Betrachtung der Auswirkungen des Sportplatzneubaus ausgeschlossen.
  9. Die Zunahme an Verkehr bringt erhebliche Emissionen mit sich, die sich im B-Plan nicht wiederfinden. Sie haben jedoch Auswirkungen auf die Bewohner an der B455 und sind dem B-Plan-Geltungsbereich zuzurechnen.
  10. Die Ausstattung des Sportplatzes mit der notwendigen Flutlichtanlage wird nicht thematisiert. Ebenso die Auswirkungen einer Flutlichtanlage auf die nachgewiesene Fledermauspopulation am angrenzenden Waldrand
  11. Kompensation: Der Sportplatz wird als Grünland-Ansaat vorausgesetzt, soll jedoch nach dem Willen der Stadt als Kunstrasenplatz angelegt werden. Hier ist die Bilanzierung fehlerhaft. Das Vereinsheim wird mit Biotopwertpunkten bilanziert, obwohl hier 600 m2 Fläche neu versiegelt werden, ebenso werden die Stellplätze mit 7 BWP je m2 bilanziert – dies ist vollkommen unverständlich. Die BWP werden falsch angewendet Bsp: 01.152 weist 32 BWP auf, 02.100 36 BWP. In der B-Plan-Bilanz erscheinen sie mit 28 BWP! Hier muss schon fast Manipulation der erforderlichen BWP-Kompensation unterstellt werden. Die Bilanz muss vollständig neu dargelegt werden. Die Katalogisierung erscheint nach der Ortskenntnis des BUND nicht angemessen und die tatsächlichen Gegebenheiten unterdurchschnittlich bewertet zu sein. Ungefasste Quellen und Gräben sind ebenso gänzlich anders zu bilanzieren.
  12. Der B-Plan S13 wird als ungenügend erarbeitet angesehen und muss deutlich nachgebessert werden.

Dr. Claudia Weiand

Bevollmächtigte des BUND nach §59-60 BNatSchG

19. Dezember 2012

Stellungnahme zu B-Plänen S 12 und S 13 - 2. Offenlage vom 14.11.12

Da aus unserer Sicht keine Verbesserung der Planung seit der 1. Offenlage ersichtlich ist, verweisen wir vollumfänglich auf unsere ausführliche Stellungnahme vom 20.12.2011 hin.

Stellungnahme zum B-Plan S12 B455/Wiesbadener Straße in Königstein-Schneidhain (Offenlage 14.11.12)

  1. Der BUND bezweifelt, dass die massive geplante Wohnbebauung Bebauung auf dem jetzigen Sportplatz nicht zu zwingenden Arbeiten am heute verrohrten Bach führt. Deswegen fordert der BUND die Einhaltung des von der Oberen Wasserbehörde beim RP Darmstadt unmissverständlich festgestellten Offenlegungsgebotes.
    Es erscheint unverständlich, warum die Stadt Königstein diese einmalige Gelegenheit nicht nutzt, die WRRL an einem schönen Projekt zu erfüllen und dies kostenneutral für die Stadt. Die Lebensqualität würde in Schneidhain erheblich erhöht, der Imagegewinn durch Erfüllung der WRRL an einem Paradeprojekt für die Stadt wäre umweltpreiswürdig.
  2. Das Schallschutzgutachten wird zur Makulatur, falls ein Investor (Marktbetreiber) andere Betriebszeiten oder ein anderes Betriebskonzept vorlegt. Der Vorschlag ein Mischgebiet auszuweisen, und damit höhere Schallpegel möglich zu machen, widerspricht dem Ziel ein Wohnbaugebiet für junge Familien dort zu entwickeln.
  3. Das Verkehrsgutachten legt die Alternative einer Ampelsignalisierung nicht vor. Der BUND sieht hier, gerade durch die gewollte Kreuzung ganzer Schulkinder- und Kindergartengruppen über die B455 Richtung neuem Sportplatz, ein großes Sicherheitsrisiko. Die Leistungsfähigkeit mit Ampelsignalisierung ist noch offen zu legen. 

Stellungnahme zum B-Plan S13 Sportplatz Schneidhain (Offenlage 14.11.12)

  1. S.35 Umweltbericht: „Der Graben wird überbaut werden“ Dies verstößt gegen die WRRL.
  2. „Der Bachlauf des Braubachs wird nicht beeinträchtigt werden“ Dies wird angezweifelt.
  3. Die beschriebenen Ausgleichsmaßnahmen an den Gewässern im Woogtal und Reichenbach stellen Pflichten der Stadt Königstein zur Einhaltung der WRRL der EU dar. Sie werden vom Land bezahlt, dafür können keine Kompensationspunkte angerechnet werden. Auch nicht, wenn der Abwasserverband sie ohnehin in ihrem Maßnahmenkatalog führt.
  4. Problem Entwässerung des neuen Sportplatzes (Kunstrasen!)
    Auf Seite 14 der Begründung wird ein Entwässerungskonzept versprochen, das jedoch erst zu Satzungsbeschluss vorliegen soll. Dieses Vorgehen ist inakzeptabel. Der BUND fordert eine Beteiligung zum Thema Entwässerung des Kunstrasensportplatzes insbesondere unter Berücksichtigung der Chemikalienauswaschung in den Braubach und den möglichen Folgen für Flora und Fauna.

Dr. Claudia von Eisenhart Rothe

Bevollmächtigte für den BUND Hessen e.V. in allen Beteiligungsverfahren im Hochtaunuskreis

Quelle: http://www.bund-koenigstein-glashuetten.de/stellungnahmen/s_12_und_s_13_sportplatz_schneidhain_alt_und_neu_koenigstein/